Untersuchung |
| Je nach Zielsetzung einer restauratorischen
Bearbeitung umfasst die Untersuchung unterschiedliche Bereiche; dazu zählen
unter anderem die Erfassung von Objekt- und Restaurierungsgeschichte oder
die Werk- bzw. Maltechnik eines Kunstobjektes. Durch das Zusammenführen
von historischem Quellenmaterial, Archivrecherchen, naturwissenschaftlichen
Materialbestimmungen und sogenannten Farbuntersuchungen am Objekt selbst
wird eine Basis geschaffen, die vorhandenen Farbgestaltungen und Erhaltungszustände,
aber auch Schadensphänomene erklären zu können. |
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Beispiel: Pigmentbestimmung |
| Die naturwissenschaftliche Bestimmung
von Materialien (Bindemittel und Pigmente) liefert nicht nur einen wichtigen
Beitrag für die Maltechnik eines Kunstgegenstandes sondern beantwortet
in vielen Fällen auch Fragen zur Entstehungszeit. Sie ist daher ein
wichtiges Instrument in Echtheitsfragen von Gemälden und Wandmalereien.
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| Lüneburg – Kloster Lüne,
Barbarakapelle |
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| Bleizinngelb wurde zwischen dem 13. Jh.
und 1750 als Farbpigment verwendet. Der Nachweis von Bleizinngelb bestätigt,
dass die Malerei in der Barbarakapelle vor 1750 entstanden ist. |
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Beispiel: Archivrecherche |
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| Loccum-Rehburg – Kloster Loccum (ehem.
Zisterzienserkloster), Lettnerkreuz um 1270 |
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| Die historische Aufnahme erklärt den
unterschiedlich erhaltenen Zustand beider bemalten Kreuzseiten. Das Entfernen
der Zierleisten, der Auftrag eines Anstriches und die Montage einer Wandhalterung
auf einer der Kreuzseiten macht deutlich, dass das ehemals auf dem Lettner
stehende Tafelkreuz eine Funktionsänderung erfuhr und Ende des 19.
Jahrhunderts für eine Wandaufhängung verändert wurde. Im
Zuge dieser Maßnahme erhielt die sog. Vorderseite eine heute noch
vorhandene, zeitgenössische Neugestaltung durch den Maler Georg Bergmann
aus Hannover. |
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Beispiel: Schadensursache |
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| Lauenburg – Gemälde von Poppe
Folkerts 1897, Privatbesitz |
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| bei Pigmenten mit hohem Bindemittelbedarf
führt ein zu hoher Ölanteil in der Malschicht zu einem stark
ausgeprägten Frühschwundcraquelé. Dieses Schadensphänomen
gehört zu einem maltechnischen Schaden und ist nicht rückführbar.
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